- Übergebot
- im Zwangsversteigerungsverfahren ⇡ Gebot, das höher liegt als das vorausgegangene, das durch Zulassung des Ü. erlischt (§ 72 ZVG).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Übergebot — Übergebot, bei einer Versteigerung ein Gebot, das ein andres übersteigt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Übergebot — Über|ge|bot, das; [e]s, e: höheres ↑Gebot (4) … Universal-Lexikon
Übergebot — Über|ge|bot (höheres Gebot bei einer Versteigerung) … Die deutsche Rechtschreibung
Adjektion — (lat.), Übergebot bei Versteigerungen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Enchère — (franz., spr. angschär ), höheres oder Übergebot für Waren, Aufstreich; encherieren, den Preis steigern, einen überbieten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwangsversteigerung — Zwạngs|ver|stei|ge|rung 〈f. 20〉 Art der Zwangsvollstreckung in Form einer Versteigerung * * * Zwạngs|ver|stei|ge|rung, die (Rechtsspr.): ↑ zwangsweise (a) Versteigerung zur Befriedigung von Gläubigern. * * * Zwangsversteigerung, Subhastation … Universal-Lexikon